Finanzamt: Fragebogen Kryptowährungen – Erfahrungsbericht

Frank

Steuern, CoinTracking, Krypto

Fragebogen Kryptowährungen Finanzamt

Nachdem ich meine Einkommensteuererklärung inklusive Erträgen- und Verlusten mit Kryptowährungen abgegeben hatte, passierte lange nichts. Ungewöhnlich, denn in den Vorjahren hatte ich den Steuerbescheid innerhalb weniger Wochen erhalten. Nach 7 Monaten bekam ich dann Post von meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt mit der Anforderung von Angaben bzw. Unterlagen für die abschließende Bearbeitung der von mir eingereichten Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum.

Im Detail: Privates Veräußerungsgeschäft, hier die Beantwortung eines beigefügten Fragebogens mit einer Frist von 1 Monat. Hier der Fragebogen im Wortlaut:

Fragebogen zur Einkunftserzielung mit Kryptowährung

In Ihrer Einkommensteuererklärung 2022 haben Sie Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährung erklärt. Für die weitere Bearbeitung bitte ich, die folgenden Punkte zu erläutern bzw. zu ergänzen.

Unterlagen:

  1. Transaktionsübersicht aller verwendeten Wallets und dazugehörige öffentliche Schlüssel, sowie Transaktionsübersicht aller genutzten Handelsplattformen.
  2. Kontoauszüge für das Jahr 2022, auf denen die durch den Handel entstandenen Zu- und Abflüsse nachvollzogen werden können.
  3. Ermittlung des erklärten Gewinns bzw. Verlusts.

Für die angeforderten Übersichten und Ermittlungen haben Sie die Möglichkeit uns über folgende E-Mail-Adresse (xxxxx), unter Angabe der Steuernummer sowie des Bearbeiternamens, aufbereitete CSV-Dateien zuzusenden. Bitte achten Sie bei der Erstellung des Steuerreports auf die Einhaltung folgender Maßgaben:

  • Für die Verwendungsreihenfolge gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung. Aus Vereinfachungsgründen können Sie die FiFo-Methode („First in, First out“) wählen. Das Wahlrecht können Sie für jede vorhandene Sorte von Kryptowährung (Bitcoin, Ethereum etc.) gesondert ausüben. Nach Ausübung des Wahlrechts sind Sie an Ihre Wahl bis zur Veräußerung des letzten Coins einer Sorte gebunden.
  • Bitte beachten Sie, dass auch der Tausch von Währungen (Währung gegen Währung oder Währung gegen Ware/Dienstleistung) einer Veräußerung gleich steht und somit steuerrechtlich relevant ist. Ein bloßes Verschieben von Coins zwischen verschiedenen Handelsplattformen/-börsen und Wallets dagegen ist noch kein steuerrechtlich relevanter Vorgang. Ferner finden Kursschwankungen steuerlich keine Berücksichtigung.
  • Sofern Sie Preiseinstellungen tätigen können, wählen Sie bitte den Gegenwertpreis bei der Umrechnung.
  • Lassen Sie sich bei der Gewinnermittlung den Gewinn ohne Steuern berechnen.
  • Kennzeichnung von Coins, die Sie durch Mining, Schenkungen o.ä. erhalten haben (Für ggf. geminte Coins ist eine gesonderte Gewinnermittlung mit Berücksichtigung der Anschaffungskosten zu erstellen)
  • Sollten die ermittelten Gewinne bzw. Überschüsse/Verluste laut Transaktionsprotokoll von den Werten in Ihrer Einkommensteuererklärung abweichen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Gewinnermittlung bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein und erläutern Sie diese. Das Zahlenwerk sollte nachvollziehbar sein.

Fragen:

  1. Haben Sie mit Kryptowährung lediglich Handel betrieben oder waren Sie auch selbst als Miner tätig? Wenn ja, stellen Sie bitte dar, in welchem Prozess (Proof-of-Work oder Proof of-Stake) die jeweilige Währung erzeugt wurde und erläutern Sie kurz den Ablauf und Umfang Ihrer Tätigkeit.
  2. Sofern Sie selbst gemint haben, haben Sie sich einem Miningpool angeschlossen oder Cloud-Mining betrieben? Wenn ja, reichen Sie bitte die dafür geschlossenen Verträge oder die Geschäftsbedingungen der Anbieter ein.
  3. Haben Sie an einem Fork teilgenommen und dadurch neue Kryptowährung erhalten?
  4. Haben Sie Kryptowährung durch einen Airdrop oder als Bounties erhalten?
  5. Haben Sie Ihre Kryptowährung vermietet (sogenanntes Lending)? Wenn ja, wie viele und welche Coins waren betroffen? (Ggf. können Sie diese in Ihrer Transaktionsübersicht markieren.)
  6. Haben Sie Belohnungen dafür erhalten, dass Ihre Währung auf einen bestimmten Zeitraum gesperrt wurde (sogenanntes Staking) oder haben Sie Währung an eine Masternode gekoppelt? Wenn ja, wie viele und welche Coins waren betroffen? (Ggf. können Sie diese in Ihrer Transaktionsübersicht markieren.)

Hinweis: Ich weise darauf hin, dass Sie zur Mitwirkung bei der Aufklärung des Sachverhalts gemäß 90 der Abgabenordnung verpflichtet sind. Wird über einen Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend Aufklärung gegeben, muss damit gerechnet werden, dass von den Angaben in der Steuererklärung abgewichen, gegebenenfalls auch eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (S 162 AO) vorgenommen wird.

Das erste, was mir durch den Kopf ging war: „Habe ich irgendetwas falsch gemacht?“
Bei meiner Steuererklärung gehe ich immer sehr genau vor und achte darauf, keine Fehler bei den Angaben zu machen. Einen Steuerberater hatte ich bisher nicht konsultiert. Der Fragebogen ist auf den ersten Blick doch schon sehr umfangreich. Zunächst hatte ich überlegt, meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt zu kontaktieren. Grundlage für meine Angaben in der Steuererklärung war ein Steuer Report, den ich mit dem Tool CoinTracking erstellt hatte.

Alle Crypto Transaktionen dokumentiere ich penibel in CoinTracking. Die Transaktionen hatte ich in das Programm WISO Steuer importiert und damit meine Steuerklärung abgegeben.

Alle Daten liegen mir damit jederzeit griffbereit vor. Also hatte ich mich ans Werk gemacht und die angeforderten Unterlagen bzw. Belege über Elster, dem Online-Portal des Finanzamtes, nachgereicht.

Ein Video Tutorial zum Thema Belegnachreichung zur Steuererklärung über Elster findest du hier: Zum Video

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater und dieser Beitrag ist nicht als Steuerberatung anzusehen. Für rechtsverbindliche Beratung bitte den Steuerberater zu Rate ziehen.

Transaktionsübersicht aller verwendeten Wallets und dazugehörige öffentliche Schlüssel, sowie Transaktionsübersicht aller genutzten Handelsplattformen

Hier habe ich den PDF Crypto Steuer Report mit der Transaktionsliste eingereicht, den ich mit CoinTracking erstellt hatte (CoinTracking – Auszug für die Steuerklärung). Des Weiteren habe ich alle verwendeten Walletadressen aufgelistet.

Crypto Steuer Report Finanzamt CoinTracking

Kontoauszüge, auf denen die durch den Handel entstandenen Zu- und Abflüsse nachvollzogen werden können

Hier habe ich die PDF Kontoauszüge meines Bankkontos eingereicht und die Ein- und Auszahlungen zu und von Krypto Handelsplattformen entsprechend markiert.

Ermittlung des erklärten Gewinns bzw. Verlusts

Wie bei der Transaktionsübersicht habe ich den CoinTracking – Auszug für die Steuerklärung als PDF Dokument eingereicht, in dem die Gewinne und Verluste aufgelistet sind.

Beantwortung der weiteren Fragen

Die weiteren Fragen habe ich jeweils ohne detaillierte Ausführungen mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet, je nachdem was zutreffend war. Bei den Fragen 4. und 6. habe ich ergänzend auf den CoinTracking – Auszug für die Steuererklärung verwiesen.


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Mein Fazit

Im Prinzip war die Beantwortung des Fragebogens in meinem Fall schnell erledigt, da alle erforderlichen Unterlagen mit dem Tool CoinTracking bereits aufbereitet waren. 4 Wochen, nachdem ich die Belege nachgereicht hatte, kam dann mein Steuerbescheid. Ergebnis: Meine in der Steuererklärung gemachten Angaben wurden ohne weitere Nachfragen anerkannt.

Steuerbescheid WISO Steuer

Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall die Aufbereitung der Daten mit Hilfe von CoinTracking* entscheidend dazu beigetragen hat.

FAQ

Wie komplex sind die Fragebögen des Finanzamts zu Kryptowährungen?

Fragebögen des Finanzamts zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen sind oft sehr umfangreich und komplex. Ihre Beantwortung kann selbst für Experten auf diesem Gebiet schwierig sein​. Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren.

Handelt es sich bei dem Krypto-Fragebogen um einen offiziellen Vordruck?

Nein, der Fragebogen zur steuerlichen Behandlung der Einkünfte aus Krypto-Währungen ist kein offizieller Vordruck, sondern wurde individuell von einem Finanzamt oder -ministerium entwickelt​.

Wie geht das Finanzamt mit den gesammelten Informationen um?

Es ist unklar, wie das Finanzamt die Informationen verarbeitet und auswertet. Es besteht die Vermutung, dass die Informationen zunächst nur für die Akten dienen oder dass die Finanzämter dabei sind, Spezialbereiche für Kryptowährungen aufzubauen.

Sind Kryptowährungstransaktionen anonym?

Nein, Kryptowährungstransaktionen sind nicht anonym, sondern pseudonym. Sie sind öffentlich auf der Blockchain einsehbar.

Hat das Finanzamt automatisch Kenntnis von Kryptoaktivitäten?

In Deutschland gibt es derzeit keinen automatischen Datenabgleich zwischen Kryptobörsen und dem Finanzamt. Kryptobörsen sind jedoch zur Identitätsfeststellung ihrer Nutzer verpflichtet (KYC – Know your customer).

Können Finanzämter Anfragen an Kryptobörsen stellen?

Ja, Kryptobörsen geben auf Anfrage des Finanzamts Daten weiter, insbesondere wenn ein Verdacht auf illegale Aktivitäten besteht.

Wie kann das Finanzamt von Kryptowährungstransaktionen erfahren?

Das Finanzamt kann durch Überwachung von Bankkonten und Blockchain-Analysen Kenntnis von Kryptowährungstransaktionen erlangen.

Welche Mitwirkungspflichten haben Steuerpflichtige?

Steuerpflichtige sind verpflichtet, alle relevanten Informationen über ihre Kryptowährungstransaktionen für die Besteuerung offen zu legen.

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